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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

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1. Präambel

„best.ways“ betreibt u.a. eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste. Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) soweit nicht die nachfolgenden Regelungen hiervon abweichen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn „best.ways“ dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Leistungen

„best.ways“ betreibt u.a. eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste. Die Vermittlung, Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) soweit nicht die nachfolgenden Regelungen hiervon abweichen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn „best.ways“ dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, elektronisch oder per Fax. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Alle Güter, die sich zur Beförderung mit Pkw, Kleintransporter und Lkw eignen, können transportiert werden. Der Versender hat die Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so muß der Kurier darauf hingewiesen werden. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber über. Handelt es sich bei der Sendung um ein gefährliches Gut, so hat der Auftraggeber „best.ways“ und den Kurier bei der Auftragsvergabe über die Gefährlichkeit, die Klasse und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweils erforderliche Schutzausrüstung, zu informieren. Werden diese Informationen bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt, so kann „best.ways“ die Übernahme des Gutes verweigern. Die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Beförderung erfolgt bei Direktfahrten auf schnellstem Weg zwischen Absender und Empfänger.

Fahrten innerhalb einer Gemeinde sind immer Direktfahrten. Fahrten in das Umland sind immer Direktfahrten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Kann eine Fahrt aus Gründen, die nicht der Kurier verschuldet hat, nicht abgeholt oder geliefert werden, so ist die „best.ways“ berechtigt, die Kosten für eine vergebliche Anfahrt oder weiteren Auslieferversuch dem Auftraggeber zu berechnen.

Wird eine Fahrt ohne Verschulden des Kuriers storniert, so ist die „best.ways“ berechtigt, eine Stornogebühr nach geleistetem Aufwand (Planung, Teilanfahrt etc.) zu berechnen.

Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfaßt keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine eigenständige zusätzliche Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.

Der Kurier ist berechtigt, beim Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist.

3. Haftung und Versicherung

Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber der „best.ways“ anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung der „best.ways“ bzw. des Kuriers.

„best.ways“ sorgt bei allen Beförderungsverträgen für eine Transportversicherung (Haftpflicht- sowie Transportschadenversicherung) gemäß den Richtlinien des § 10 VBGL. „best.ways“ hat gegenüber den Regelungen § 10 VBGL die Haftung für Transportschäden bis auf vierzig Sonderziehungsrechte (gesetzlich 8,33 SZR) je Kg Transportgut erweitert.

„best.ways“ haftet nicht für Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern. Für Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte haftet „best.ways“ nur, wenn nachgewiesen wird, daß die Schäden auf Verschulden der „best.ways“ bzw. des Kuriers zurückzuführen sind.

„best.ways“ haftet bei Transportschäden lediglich in Höhe der o.g. abgeschlossenen Transportversicherung bis auf 40 SZR je kg des Transportgutes.

„best.ways“ haftet nicht für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.

„best.ways“ haftet nicht für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen.

4. Entgelt

Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Taxitarif der Gemeinde, von der aus die Sendung befördert wird, wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über das Entgelt getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Ablieferung der Sendung an den auftragnehmenden Unternehmer (Kurierfahrer) bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Bei bargeldloser Zahlung wird „best.ways“ vom Unternehmer auch mit dem Inkasso der entstandenen Rechnungsbeträge beauftragt.

Wenn bargeldlose Zahlung vereinbart wurde, ist das Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung fällig. Ist der jeweilige Rechnungsbetrag (pro 14-tägiger Rechnungslegung) unter 25 EURO netto, werden 2,50 EURO netto Rechnungslegungsgebühr erhoben. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein. „best.ways“ ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden Ersatzleitzins) sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.

Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als zwei Monate in Verzug, so darf „best.ways“ ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen solange ausüben, bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.

5. Gerichtsstand und Verjährung

Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit „best.ways“ ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen die „best.ways“ und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anspruch beruht auf einer vorsätzlichen Schädigung durch die „best.ways“ oder einem beauftragten Kurier. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen oder falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewußt hätten.

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HINWEIS: Die Nutzung der reinen Vermittlungsdienstleistungen von „best.ways“ ist für den Benutzer, mit Ausnahme der Kosten für Dienstleistungen über die reine Vermittlungsdienstleistung hinaus, kostenlos.

Keine Anwendung finden diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern.

A) Leistung von „best.ways“

(1) Vor der Nutzung der Leistungen von „best.ways“ hat der Benutzer sich unter wahrheitsgemäßer Angabe seines Vor- und Nachnamens und ggf. seiner Rufnummer bei „best.ways“ zu registrieren. Erst dann ist der Benutzer berechtigt, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze die Dienstleistungen und den Service von „best.ways“ zu nutzen.

(2) „best.ways“ stellt dem Benutzer die Nutzung der reinen Vermittlungsdienstleistungen kostenlos zur Verfügung. Der Benutzer kann telefonisch, schriftlich, per Applikation oder online den Service von „best.ways“ unter dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit nutzen und seine Taxisuchanfrage über „best.ways“ an Taxifahrer vermitteln lassen. Dazu wird der Standort, an den das Taxi bestellt wird, seinen Daten (Name und Rufnummer) an jenes Taxiunternehmen übermittelt, welches sich bereit erklärt hat, den Auftrag des Benutzers zu erfüllen. Übermittelt werden dem Taxiunternehmen der Name und die Rufnummer des Benutzers sowie ggf. weitere, für die Erfüllung des Auftrages relevanten Angaben.

(3) Löst der Benutzer bei „best.ways“ eine Taxisuchanfrage aus, leitet „best.ways“ die Taxisuchanfrage an potenzielle Vertragspartner des Benutzers für eine Personen- oder Sachbeförderung, an die Taxiunternehmer und Taxifahrer, die sich in der näheren Umgebung von dem Benutzer befinden, weiter. Eine über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende Leistung erfolgt nicht. Insbesondere kommt zwischen „best.ways“ und dem Benutzer durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von „best.ways“ kein Vertrag zur Personenbeförderung zustande. Etwaige Ansprüche aus der von „best.ways“ vermittelten Personenbeförderung betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Taxiunternehmer und dem Benutzer selbst. Eine Haftung für Dritte, für die Taxiunternehmer und Taxifahrer, übernimmt „best.ways“ ausdrücklich nicht. Auch die Abrechnung dieser in Anspruch genommenen Leistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zwischen dem Benutzer und dem Taxifahrer/Taxiunternehmer.

(4) Mit der Taxisuchanfrage bei „best.ways“ ist der Anfragende mit der Übermittlung seiner Daten, inklusive seiner Telefonnummer, an Dritte (Taxiunternehmen) einverstanden.

Außerdem willigt er ein, per SMS oder push-Mitteilung über den Status seiner Bestellung informiert zu werden.

B) Änderung und Beendigung der Leistung

„best.ways“ behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Dienstleistungen in einer dem Benutzer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern oder die Leistungen nicht mehr anzubieten.

C) Verfügbarkeit

(1) Der Benutzer hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit. „best.ways“ ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben. Ebenso wenig steht „best.ways“ dafür ein, dass ein zu vermittelndes Taxi verfügbar ist.

(2) Darüber hinaus hat „best.ways“ das Recht, seinen Service vorübergehend einzustellen, auch ohne die Benutzer individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig und nur allgemein über die Internetseite von „best.ways“.

D) Haftung

(1) „best.ways“ haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Benutzer rechtzeitig erreichen.

(2) Für Schäden, die dem Benutzer durch die Verwendung der Vermittlungsdienstleistungen entstehen, haftet „best.ways“ nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere in den Fällen, bei denen durch eine unrichtige, unvollständige oder verspätete Übermittlung von Informationen oder eine fehlende Verfügbarkeit ein Schaden eintritt, haftet „best.ways“ nur soweit dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

(3) Im Übrigen haftet „best.ways“ nur bei fahrlässiger Verletzung von Hauptleistungspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise objektiv vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(4) Eine Haftung für die von dem Taxiunternehmer und Fahrer erbrachten Dienstleistungen ist ausgeschlossen, da „best.ways“ dieses Geschäft lediglich vermittelt.

(5) Stellt „best.ways“ seinen Service vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde ganz oder teilweise ein, so begründet dieser Umstand keine Haftung.

(6) Eine Haftung für Inhalte und Webseiten Dritter auf der Homepage von „best.ways“ besteht nicht.

E). Allgemeine Pflichten des Benutzers

(1) Der Benutzer ist stets verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß, vollständig und entsprechend den jeweiligen Vorgaben von „best.ways“ anzugeben.

(2) Hat der Benutzer eine Rechtsverletzung zu vertreten, so stellt er „best.ways“ von der Haftung gegenüber Dritten sowie den Kosten angemessener Rechtsverteidigung frei. Im Übrigen ist der Benutzer bei einer schuldhaften Verletzung gegenüber „best.ways“ zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

(3) Der Benutzer ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber „best.ways“ geltend machen, „best.ways“ umfassend und umgehend zu informieren, soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist.

(4) Personenbezogene Daten anderer Beteiligter, die dem Benutzer übermittelt oder bekannt werden, dürfen von ihm nicht verarbeitet und nicht an unbeteiligte Dritte übermittelt werden. Anderes gilt nur dann, wenn eine Einwilligung des anderen Beteiligten vorliegt.

F) Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) Die Verantwortung für veröffentlichte und übermittelte Inhalte liegt allein bei dem veröffentlichenden Benutzer. Dieser ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und dem Gebot der Sachlichkeit an Recht und Gesetz zu halten.

(2) Verstoßen Veröffentlichungen gegen die oben genannten Regeln, ist „best.ways“ befugt, diese umgehend zu löschen.

G) Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder sollten diese eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.